An wen muss man sich wenden, wenn man wieder in die Kirche eintreten will?
Der Weg (zurück) in die Kirche führt in Westfalen in der Regel über die Kirchengemeinde des Wohnortes. Wer sich diesen Schritt überlegt, sollte ein Gespräch mit dem Pfarrer / der Pfarrerin suchen. Wer das ist und wie man ihn erreichen kann, erfährt man auf der Startseite dieser Homepage. Völlig "anonym" kann man also nicht Mitglied der evangelischen Kirche werden. Aufgenommen wird man in der Regel durch den Pfarrer / die Pfarrerin der Kirchengemeinde am Wohnort.
Gibt es noch eine andere Möglichkeit zum (Wieder-)Eintritt?
Ja. Unser Kirchenkreis bietet eine zentrale Eintrittsstelle an. Sie ist in Steinfurt in der Superintendentur bei Superintendent Joachim Anicker. Wenn Sie diesen Weg wählen möchten, vereinbaren Sie bitte einen Termin: Tel. 02551 / 14417 oder per E-Mail: st.superintendentur(at)kk-ekvw.de
Was ist, wenn man zu einer anderen Gemeinde mehr Kontakt hat als zu seiner eigentlichen Heimatgemeinde?
Wer eine besondere Bindung an eine andere als die Wohnsitzgemeinde hat und dort auch am Gemeindeleben teilnehmen könnte, kann als Ausnahmeregelung die Aufnahme in diese "Wunschkirchengemeinde" beantragen. Besondere bürokratische Hindernisse gibt es dabei nicht.
Wird man beim Wiedereintritt noch einmal getauft?
Die Taufe ist einmalig. Sie wird von allen Kirchen der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) gegenseitig anerkannt. Darum werden Wiedereintrittswillige nicht noch einmal getauft, wenn Sie früher einer anderen anerkannten christlichen Gemeinschaft angehört haben.
Und wenn man vorher keiner christlichen Gemeinschaft angehört hat?
Dann wird man durch die Taufe in die evangelische Kirche aufgenommen. Dem Gottesdienst gehen in der Regel ein Taufunterricht oder ein paar Taufgespräche voraus.
Wird man geprüft, wenn man wieder in die Kirche eintritt?
Zumeist nicht, vorgesehen sind in der Regel nur ein Gespräch mit dem Pfarrer / der Pfarrerin sowie die Teilnahme an einem Gottesdienst mit Abendmahl.
Wird man der Gemeinde vorgestellt?
Nicht ausdrücklich, aber wenn gewünscht, kann der Eintritt in einem Gottesdienst bekannt gemacht werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Sofern man nicht dem Pfarrer / der Pfarrerin persönlich bekannt ist, sollte man den Personalausweis mitbringen. Außerdem werden bei einem Wiedereintritt die Austrittsbescheinigung und die Taufurkunde benötigt.
Was kostet mich der Eintritt?
Der Eintritt in die evangelische Kirche ist, im Gegensatz zum Austritt bei den staatlichen Stellen, kostenlos.
Was kostet mich die Mitgliedschaft in der evangelischen Kirche?
Es gibt viele Kirchenmitglieder, die gar keine Kirchensteuer bezahlen (z. B. Jugendliche, Studierende, Arbeitslose, Rentner). In der Regel müssen neun Prozent der Lohn- oder Einkommenssteuer gezahlt werden. Dies gilt bei einem Bruttoeinkommen von 899,99 € für Ledige, 1.703,99 € für Verheiratete und 2.258,99 € für Verheiratete mit einem Kind.
Wer 2.500 € brutto im Monat verdient und verheiratet ist, zahlt nur 12,69 € Kirchensteuer monatlich. Diese kann als Sonderausgabe von der Einkommenssteuer abgesetzt werden, dadurch verringert sich Ihre Steuerschuld insgesamt.
Die Kirche ist dankbar, dass ihre Mitglieder die kirchliche Arbeit mit Spenden und Kollekten und vor allem mit der Kirchensteuer unterstützen.
Nach Ihrem Wiedereintritt teilen Sie bitte Ihre Kirchenzugehörigkeit Ihrem Arbeitgeber bzw. dem zuständigen Finanzamt mit.
Quelle und Lesetipps:
Evangelische Kirche von Westfalen, www.ekvw.de